Double-Opt-in-Newsletter

Symbolbild E-Mail-Newsletter

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Rechtssicherer Newsletter Double-Opt-in-Newsletter

Publiziert am 18.01.2022 von Cynthia Rousseau, Digital Commerce Trainee, Post CH AG

Seit Oktober 2019 gibt es in Europa das Gesetz der Double-Opt-in-Pflicht, das jedoch nicht für die Schweiz gilt. Weshalb ist es trotzdem ratsam, diese Funktion in der Schweiz zu nutzen?

In Europa gilt seit Oktober 2019 beim Newsletter-Versand die Double-Opt-in-Pflicht.

Was ist eine Double-Opt-in-Anmeldung?

Bei einer Double-Opt-in-Anmeldung erhalten die Abonnierenden nach der Newsletter-Anmeldung direkt eine E-Mail.

In dieser E-Mail werden sie gebeten, mit einem Klick auf den Link ihre Anmeldung zu bestätigen.

Mit dieser Anmeldung wird sichergestellt, dass keine Drittpersonen irgendwelche unerwünschten Newsletter für andere abonnieren können.

Beispiel: Mein Arbeitskollege geht mir mit seiner Klugscheisserei dermassen auf die Nerven, dass ich ihm unnötigen Aufwand bescheren möchte. Also gehe ich auf diverse Webseiten und melde ihn überall als Newsletter-Abonnenten an.

Nun erhält er absolut unerwünscht unzählige Newsletter und muss mühsam jeden einzelnen wieder abbestellen.

Gilt diese Regelung auch für die Schweiz?

Nein, aktuell gilt diese Regelung in der Schweiz noch nicht.

Da unsere Datenschutzgesetze jedoch überarbeitet werden und vieles aus der EU übernommen wird, könnte es auch bei uns plötzlich zum Thema werden.

Wird es empfohlen, in der Schweiz diese Anmeldung zu nutzen?

Ja, auf jeden Fall.

Auch wenn aktuell die Newsletter-Abonnierenden alle in der Schweiz wohnhaft sind, wird dennoch die Double Opt-in-Anmeldung empfohlen, da bei einer Änderung des Datenschutzes nicht alles von heute auf morgen angepasst werden muss.

Wie verhält es sich, wenn ich Abonnierende in der EU habe?

Wenn der Newsletter schon an in der EU wohnhafte Personen versendet wird, müsste bereits mit der Double-Opt-in-Anmeldung gearbeitet werden.

Sollte der Newsletter noch nicht DSGVO-konform sein, muss dies unbedingt so rasch wie möglich nachgeholt werden.

ACHTUNG: Bei bereits bestehenden Newsletter-Abonnierenden muss das Einverständnis nachträglich noch eingeholt werden.

Am einfachsten und sichersten wird diesen ein Link gesendet, mit dem sie kurz bestätigen, dass sie den Newsletter weiterhin erhalten möchten.

Klar können so einige Abonnierende verloren gehen, es handelt sich dabei jedoch vermutlich eher um inaktive oder uninteressierte Leser und Leserinnen, da sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten.

Gibt es zusätzliche Tipps?

Empfehlenswert ist, die Double-Opt-out-Abmeldung zu nutzen.

So kann die Absprungrate des Newsletters minimiert werden. Da die Abonnierenden die Abmeldung nochmals separat mit einem Klick auf einen Link bestätigen müssen, überlegen sie sich eher, ob sie den Newsletter abbestellen wollen, als wenn nur ein einziger Klick im Newsletter dazu notwendig wäre.

 

Cynthia Rousseau, Digital Commerce Trainee, Post CH AG

Cynthia Rousseau ist Trainee im Team Digital Commerce der Schweizerischen Post. In dieser Funktion unterstützt sie Händlerkunden bei der Weiterentwicklung ihres digitalen Reifegrads. Dabei unterstützt sie die strategische Beratung hinsichtlich von der Digitalisierung bis hin zur Lösungskonzeption.

Portrait Cynthia Rousseau

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